Fördermöglichkeiten für Streuobst in Bayern

Fördermöglichkeiten für Streuobst in Bayern

Fachgespräch in Lalling – Wie erfolgt die Umsetzung vor Ort im Lallinger Winkel?
Text: Peter Gruber und Rebekka Honecker

Lalling: Der Lallinger Winkel ist bekannt für seine historisch bedeutsamen Streuobstbestände. Aufgrund der überragenden Bedeutung dieser charakteristischen Kulturlandschaftselemente für den Naturschutz und nicht zuletzt für die ansässigen Landwirte und Landwirtinnen, werden Streuobstbestände staatlich gefördert. Die jüngsten Änderungen im Zusammenhang mit dem Volksbegehren Artenvielfalt hat unter anderem die Fragen nach möglichen Änderungen in der Anwendung entsprechender Förderprogramme mit sich gebracht. Was dies in der Praxis bedeutet und wie die Förderprogramme für Streuobst vor Ort umgesetzt werden, war Gegenstand eines Fachgesprächs in Lalling unter Beteiligung der zuständigen regionalen und Landesfachbehörden, der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf sowie Vertretern der örtlichen Obstbauern.

Sowohl die Aktualisierung der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien und die dortige Ausgestaltung der Förderung für Streuobst als auch die verschiedenen Definitionen für Streuobstbestände im Biotopschutz und in den Förderprogrammen erforderte ein Fachgespräch mit Praktikern, Fachpersonen und Entscheidern, um diese Themen später gut vorbereitet an die Streuobstbewirtschafter*innen vor Ort kommunizieren zu können. Ziel des Gesprächs war es auch herauszufinden, welche Schwierigkeiten und Chancen es bei der Umsetzung der Förderprogramme für Streuobst im Lallinger Winkel gibt. Am 19. Juni 2020 trafen sich daher Vertreter*innen aus dem Lallinger Winkel, der Regierung Niederbayerns, der unteren Naturschutzbehörde Deggendorf, des Amts für Ernährung Landwirtschaft und Forsten, des Naturparks Bayerischer Wald, des Landschaftspflegverbands Deggendorf, des Landesamts für Umwelt, der Landesanstalt für Landwirtschaft und der Hochschule Weihenstephan Triesdorf in der Turnhalle der Grundschule in Lalling.

Dr. Sina Heppner vom Landesamt für Umwelt (LfU) und Stefan Kilian von der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) gaben einen Überblick über die bestehenden Förderprogramme im Bereich Streuobst und hoben insbesondere die Änderungen wie beispielsweise die bessere finanzielle Ausstattung  der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR), die Ausweitung der förderfähigen Gebietskulisse der LNPR auf den Siedlungsraum oder die Erhöhung der Förderprämie für Einzelbäume im bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm hervor.

Deutlich wurde in diesem Fachgespräch, dass eine Notwendigkeit besteht, die Streuobstwiesenbewirtschafter*innen darüber zu informieren, wie die Neuanlage und die Erhaltung von Streuobstbeständen, die Verarbeitung und Vermarktung von Streuobstprodukten aber auch die Umweltbildung im Streuobstbereich finanziell gefördert werden kann.  Neben der reinen Information der Streuobstwiesenbewirtschafter*innen über die bestehenden Fördermöglichkeiten, ist eine Beratung bezüglich der Antragstellung anzustreben – eine Aufgabe, welche zukünftig das Streuobstwiesenkompetenzzentrum übernehmen könnte.

Einig waren sich die Teilnehmer*innen, dass den Bewirtschafter*innen der Streuobstwiesen nachhaltig vermittelt wird, welche tatsächlichen Konsequenzen ein biotopkartierter Streuobstbestand hat und welche Absicht, Intention hinter dem Begriff Streuobstwiese im Biotopschutz steht. Auch, dass für die Förderung von Streuobstbeständen im Rahmen des bayerischen Kulturlandschaftsprogramms und des bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms die Vorgaben des jeweiligen Förderprogramms hinsichtlich der Definition der förderfähigen Streuobstbestände gelten und nicht die Definitionskriterien der Biotopkartierung für Streuobstbestände, sollte unmissverständlich an die Streuobstwiesenbewirtschafter*innen kommuniziert werden.

Dass der Baumbestand auf einer Streuobstwiese zusammen mit der Wiese auf welcher dieser steht gedacht werden muss, da sich die beachtliche Biodiversität von Streuobstwiesen erst durch die Kombination von Grünland und Gehölzen ergibt, ist oberstes Ziel der unteren Naturschutzbehörde in Deggendorf und daher auch wesentliche Voraussetzung für die Förderung über das Vertragsnaturschutzprogramm oder die Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien.

Insgesamt sollen die Ergebnisse des Fachgesprächs als Grundlage für die Information und Beratung der Streuobstwiesenbewirtschafter*innen über die Fördermöglichkeiten für Streuobst im Lallinger Winkel genutzt werden. UP